19.04.2024
Diejenigen Wählerinnen und Wähler sind zur Stimmabgabe außerhalb ihrer Heimatgemeinde berechtigt, die sich aus Studiengründen vorübergehend für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten innerhalb denen sich das Abstimmungsdatum 8. und 9. Juni befindet, in einer Gemeinde aufhalten, die nicht in der Region Trentino - Südtirol liegt. mehr...