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Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung des epideminologischen Notstandes aufgrund des COVID-2019
EINSCHRÄNKUNG DES PARTEIENVERKEHRS IN DEN ÄMTERN DER GEMEINDEVERWALTUNG:Öffnung der Gemeindeämter weiterhin eingeschränkt bis 14.05.2021.
Die Gemeindeämter gewährleisten den Zugang der Öffentlichkeit für dringende Fälle ausschließlich nach Voranmeldung (Telefonnr. 0471-089000 oder per EMail an die Adresse info@gemeinde.auer.bz.it).
Die Ämter der Gemeindeverwaltung bleiben jedenfalls zu den Bürozeiten von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar.
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