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REDUZIERUNG DES MÜLLTARIFS FÜR NICHT-HAUSHALTE AUFGRUND DES COVID-19-NOTSTANDES

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

In Bezug auf die Fortsetzung des epidemiologischen Notstands von COVID-19, um die finanziellen Auswirkungen auf die von den Zwangsschließungen oder Einschränkungen bei der Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeiten betroffenen Wirtschaftskategorien zu mildern, ein Fonds mit einer Zuweisung von 600 Millionen Euro für das Jahr 2021 im Haushaltsplan des Innenministeriums eingerichtet wird, der auf die Gewährung einer Ermäßigung der Müllsteuer „TARI“ (Artikel 1 Absatz 639 des Gesetzes vom 27. Dezember 2013, Nr. 147) oder des Mülltarifs „TARI“ (Artikel 1 Absatz 668 des Gesetzes vom 27. Dezember 2013, Nr. 147) durch die Gemeinden zugunsten der vorgenannten Wirtschaftskategorien abzielt.
Die Ermäßigung ist vorbehaltlich eines spezifischen Antrags anwendbar, der, in Übereinstimmung mit den Modalitäten und Inhalten, die durch einen eigenen Beschluss des Gemeindeausschusses festgelegt wurden,  eingereicht werden muss.
Der Antrag muss, bei sonstigem Verfall, samt Anlage/n, mittels PEC an die folgende Adresse auer.ora@legalmail.it  innerhalb des 30.9.2021, übermittelt werden. Das Formular kann hier heruntergeladen werden.

09.08.2021