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Zuweisung einer Seniorenwohnung

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Die Zuweisung der Seniorenwohnungen im neu errichteten Gebäude erfolgt nach den vom Gemeindeausschuss festgelegten Kriterien und gemäß Gemeindeverordnung über die Zuweisung von gemeindeeigenen Seniorenwohnungen.

Grundsätzlich erfolgt die Zuweisung der Wohnung an ein Ehepaar, eine Lebensgemeinschaft oder an 2 Personen. Sollte kein dementsprechendes gültiges Ansuchen vorgelegt werden, kann die Wohnung auch einer Einzelperson zugewiesen werden.

Wichtigste Zulassungskriterien:

- Vollendung des 60. Lebensjahres;
- Ansässigkeit von mindestens 5 Jahre in der Gemeinde Auer;
- Die vom Gemeindeausschuss  festgelegte Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.


Weitere Informationen können bei Frau Marialuise Augustin einholt werden. Telefon 0471/089003, E-mail marialuise.augustin@gemeinde.auer.bz.it

Kundmachung

Gesuchvorlage

Kriterien

04.02.2022