Der Markt vom 25. April (Markusmarkt) wird jährlich abgehalten.
Die Höchstanzahl der Standplätze wurde in 348 festgehalten.
Die den Markusmarkt betreffenden Ansuchen müssen seitens der interessierten Wanderhändler innerhalb 28. Februar eines jeden Jahres, vorgelegt werden.
Die Gemeindeverwaltung wird die Genehmigung oder die Verweigerung innerhalb 31. März mitteilen.
Auch die Vereine, die beabsichtigen, anlässlich des jährlichen Markusmarktes am 25.04 innerhalb des Marktbereiches einen Stand zur Verabreichung von Speisen und Getränken aufzustellen, müssen die diesbezüglichen Ansuchen bei der Gemeinde vorlegen.
Den Vereinen, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wird ein einziger Stand zugewiesen.